DGSVO, FAQ und Service bei Arthouse39
Selbstverständlich bekommen Sie alle für den Datenschutz notwendigen Implementierungen zu Ihrer Webseite dazu, die derzeit notwendig und möglich sind.
Voraussetzung ist, dass alle notwendigen Daten vorliegen. Das sind in der Regel die, die im Impressum sein müssen. Weiteres ergibt sich aus den eingebundenen Funktionen.
Beispiele: Die Google Schriften, die für ein gutes Webdesign von großem Vorteil sein können, werden lokal eingebunden, sodass dadurch keine Verlinkungen und Cookies nach außen gehen, schon gar nicht nach Übersee. Das wäre bei einer nicht lokalen Einbindung der Fall und wird vom Datenschutz besonders kritisch eingestuft. Das betrifft natürlich auch alle anderen Cookies, die sich über die EU-Grenzen hinweg bewegen.
Formulare werden mit einer Checkbox o. Ä. zur Zustimmung zur verlinkten Datenschutzerklärung versehen, bevor der User senden kann.
Hier können Sie sich schon einmal einen Überblick verschaffen, was alles dazu gehören muss bzw. kann.
Zu allgemeinen Fragen bezüglich der Webseitenerstellung.
DGSVO für Wordpress ...
Wordpress und andere CMS Systeme sind so aufgebaut, dass meist von Haus aus Cookies erzeugt werden. Sitzungscookies werden generell erzeugt, wenn jemand sich einloggt. Diese sind allerdings harmlos und werden in der Regel nur temporär gespeichert.
Wenn Sie jedoch Wert auf cookiefreies Wordpress legen, fragen Sie nach, auch das ist möglich.
Ansonsten werden natürlich auch bei Wordpress- Webseiten alle notwendigen Vorschriften der DGSVO beachtet und die relevanten Bearbeitungen eingesetzt.
Weitere Informationen und Referenzen der Webseitenerstellung mit dem CMS Wordpress.
Welche Dinge sind laut DGSVO seit Mai 2018 auf öffentlichen Webseiten Pflicht?
Webseiten, die nicht ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden, müssen folgendes enthalten:
Eine Datenschutzerklärung
Cookiehinweis
SSL bzw. TLS wenn Daten erfasst werden (Formulare)
Hinweis auf die EU-Streitbeilegungsplattform
Link zur Datenschutzseite und Bestätigung (Checkbox o. Ä.) dessen vor Formularversand
IP-Anonymisierung wenn IP-Adressen erfasst werden. Fragen Sie auch Ihren Hoster.
Update Abmahnwelle 22 wegen Google Fonts und Maps:
Achtung Abmahnung! Wie prüft man Google Fonts, Maps & Co. ...
Lokale Einbindung von Google-Schriften ist inzwischen Pflicht, sonst gibt es externe Links und Cookies incl. Datenübertragung ins nicht EU-Ausland (z. B. Google USA), was zu den aktuell massenhaften Abmahnungen führt. Das muss nicht sein. Prüfen Sie im Quelltext (rechte Maustaste > "Seitenquelltext" o. "Seitenquelle anzeigen", oder vor die Domain ein "view-source:https://meineseite..." eingeben, oder Taste Strg*U, dann "gstatic" suchen -geht schnell mit Strg+ F Taste-oder über Online Prüfdienste), ob Ihre Webseite betroffen ist.
Achtung ist ebenso bei Google Maps und allen anderen externen Tools, auch bei Nutzung von Clouddiensten (CDN) geboten, denn die externen Links sind gleiches Thema.
Wenden Sie sich an Ihre*n Webmaster*in, um dies zu prüfen und auch gleich abzustellen.
Double-Opt-In für jegliche Anmeldemöglichkeiten (Newsletter, Mitglieder ...) und zwar protokolliert
Was gehört in die Datenschutzhinweise und was nicht?
Dies muss genau auf die Inhalte und den Inhaber der
Webseite angepasst sein. Wenn Dinge fehlen oder welche aufgeführt werden, die nicht vorhanden sind (z. B. YouTube, Facebook, Twitter usw.), besteht
Abmahngefahr. Daher ist es u. U. falsch einen Text einfach von anderen Seiten zu übernehmen. Außerdem unterliegen die Texte dem Urheberrecht.
Die
Namen des/r Inhaber, Anschrift und Kammer, wenn vorhanden, müssen immer hinein. Wenn es einen Datenschutzbeauftragten gibt, muss auch dieser mit Kontaktdaten aufgeführt werden.
Alle Scripte und Tools, die
Cookies oder andere Datenspeicherungen einsetzen, müssen aufgeführt sein sowie die Verlinkung zur Cookie-Unterbindung. Insbesondere bei Verwendung von Google Analytics muss der
richtige Code dazu eingesetzt werden und die IP-Anonymisierung gewährleistet sein.
Zudem müssen Sie einen Vertrag zur Auftragsdatenabwicklung mit Google abgeschlossen haben
Sind Google-Schriften nicht lokal eingebunden, muss das neuerdings grundsätzlich auf lokale Einbindung geändert werden,
sonst drohen kostenintensive Abmahnungen>, denn es werden dadurch Cookies erzeugt.
Es gibt im Netz brauchbare Generatoren, die man mit den eigenen Daten füttern kann.
Der Hinweis auf die
EU-Streitbeilegungsplattform muss ebenfalls vorhanden sein.
Sie bekommen von ArtHouse39 die
Datenschutzerklärung mit. Aber eine rechtliche Garantie kann und darf ein Webdesigner nicht geben. Das Beste ist natürlich, einen Anwalt oder Datenschutzfachmann alles prüfen zu lassen.
Die Datenschutzerklärung muss von jeder Seite und Unterseite aus leicht
erreichbar sein.
Wie muss der Cookiehinweis datenschutzkonform eingebunden sein?
Die meisten Webseiten erzeugen
Cookies, kleine Datenspeicherungen, die meist harmlos sind, aber eben Daten speichern. Da diese Daten den Datenschutz relevanten Bereich betreffen können, muss ein Hinweis und eine
Möglichkeit der Akzeptanz sowie Ablehnung vorhanden sein.
Hier besteht die Schwierigkeit, dass manche erzeugten Cookies gar nicht zu verhindern sind. Dann muss das Einverständnis erzwungen werden, was meist nicht angehem auf den Besucher wirkt.
Es gibt keine genaue rechtliche Regelung für Seiten, wie diese hier, die keine Cookies erzeugen. Eigentlich ist der Hinweis überflüssig, dient aber trotzdem der Information für Besucher und der Vorbeugung allzu eifriger Abmahner.
Wie Sie
erkennen können, ob und welche Cookies erfast werden, sehen Sie
hier.
Die Cookieerklärung muss grundsätzlich von jeder Seite und Unterseite aus leicht erreichbar sein und wird von ArtHouse39 erstellt.
Was ist SSL und brauche ich das wirklich?
SSL (Secure Sockets Layer), heute eigentlich TLS (Transport Layer Security ), ist ein zertifizierter Sicherheitsstandard, der eine
sichere Datenübertragung mittels hybridem Verschlüsselungsprotokoll ohne Ausspähung online ermöglicht. Heutzutage ist diese Sicherheit wichtig und für Webseiten mit Formularen, Shops, Blogs und allen Onlineprodukten, die persönliche Daten übertragen, absolut Pflicht.
Wenn Sie trotzdem kein SSL haben (wollen), ist das möglich, es müssen jedoch die Formulare entfernt werden, ein Link zum E-Mailprogramm des Besuchers ist aber erlaubt.
Zu beachten ist, dass die Suchmaschinen, insbesondere Google, Webseiten ohne SSL schlechter listet. Es leidet das Ranking.
Webseitenbesucher, die den Hinweis sehen, dass die Webseite nicht sicher ist, können außerdem vom Besuch abgehalten werden.
Ob eine Webseite TLS hat, können Sie am Schloss-Symbol neben der Webadresse / Domain oben im Browserfenster erkennen und die Domain beginnt mit http
s://...
SSL Zertifikate bekommen Sie bei Ihrem Hoster / Provider, meist als Upgrade Ihres Webhostingpaketes.
Einge wenige bieten das günstigere Let's Encrypt an.